über die Ranzenpost hatten Sie vor den Herbstferien ein Schreiben zum Aufenthalt in Risikogebieten im Ausland erhalten. Inzwischen musste eine neue Version des Schreibens erstellt werden, das Ihnen per Mail durch die Klassenleitungen zugeht. Wir stellen Ihnen das Formular auch hier zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nur nach Vorlage des Schreibens das Schulgebäude betreten darf. Auf der Seite des RKI finden Sie die aktuelle Liste der Risikogebiete.
Liebe Eltern, wir hoffen, Sie hatten schöne, erholsame Ferien.
Wir freuen uns, dass wir trotz Corona gesund in das neue Schuljahr starten und sowohl vollen Präsenzunterricht als auch GBS-Betreuung für alle Kinder anbieten dürfen.
Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln wird es nach wie vor Einschränkungen geben. Laut neuem Hygieneplan müssen Kinder einer Klasse und eines Jahrgangs keinen Abstand zueinander halten. Deswegen haben wir jedem Jahrgang einen Versammlungsort auf dem Schulhof zugeordnet. Kinder fremder Klassen und Jahrgänge müssen untereinander weiterhin den Mindestabstand von 1,50 m einhalten. Daher schicken wir die Klassen jahrgangsweise in das Schulgebäude. Dazu treffen sich alle Klassen (1-4) bereits um 7.45 Uhr auf dem Schulhof. Bitte kommen Sie nicht mit auf den Schulhof oder ins Schulgebäude. Wir müssen das Infektionsrisiko weiterhin für alle Beteiligten so gering wie möglich halten! In den ersten Tagen wird Ihr Kind am Hauptschultor an der Straße in Empfang genommen und zum Aufstellplatz gebracht. Nach dem Unterricht/nach der GBS muss Ihr Kind die Schule und den Schulhof sofort verlassen und den Heimweg antreten.
Da der Platz vor der Kirche für das Ein- und Aussteigen der Schulbuskinder benötigt wird, müssen wir Sie bitten, den Vorplatz unverzüglich zu verlassen, damit die Sicherheit für unsere Schulkinder gewährleistet ist.
Wir empfehlen dringlichst, dass alle Kinder auf dem Schulhof und im Schulgebäude eine Maske tragen. In den Klassenräumen ist dies selbstverständlich nicht notwendig!
Sollte es notwendig sein, dass Sie in die Schule kommen müssen, besteht generell in Schulen eine Masken- und Dokumentationspflicht für Eltern und schulfremde Personen. Bitte melden Sie Ihren Besuch im Sekretariat vorher telefonisch an. Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude müssen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Darüber hinaus sind wir dazu verpflichtet, Ihren Besuch zu dokumentieren.
Bitte nennen Sie uns hierfür Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer). Dabei gelten für alle Beteiligten die Abstandsregeln. Besteht der Wunsch nach einem persönlichen Gespräch, bitten wir Sie zu prüfen, ob dies nicht auch telefonisch stattfinden kann.
Bitte bedenken Sie: Sollten Sie Urlaub in einem Risikogebiet verbracht haben, sind Sie verpflichtet, sich 14 Tage nach Rückkehr in Quarantäne zu begeben und Ihr Kind darf die Schule nicht betreten! Seit heute gibt es dazu eine Erklärung, die Sie ausfüllen müssen und von Ihren Lehrerinnen zugesendet bekommen.
Alle weiteren Informationen leiten Ihnen Ihre Klassenlehrerinnen in ersten Schultagen zu. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen, Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit.
Schulsenator Rabe: Nach den Sommerferien öffnen Hamburgs Schulen die Türen, aber Einschränkungen bleiben.Nach den Sommerferien bieten die Hamburger Schulen wieder umfassende Unterrichts- und Ganztagsangebote. Das erklärte Schulsenator Ties Rabe heute auf der Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsident_innen mit der Kanzlerin und der Kultusministerkonferenz. Die Regelungen der Schulbehörde für die staatlichen Schulen sehen u.a. Folgendes vor:Die bisherigen Abstandsgebote bleiben im Kern bestehen, werden jedoch für Schülerinnen und Schüler derselben Klassenstufe in bestimmten Situationen aufgehoben. Dadurch können sie wieder in ihrer früheren Klassengemeinschaft lernen. Die Schulen sollen den Schulbetrieb so organisieren, dass die Kontakte zwischen Schülerinnen und Schülern reduziert und auf die eigene Klassenstufe beschränkt bleiben.Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassenstufen müssen weiterhin den Mindestabstand einhalten. Das gilt auch für alle Erwachsenen wie zum Beispiel die Lehrkräfte. Eltern und schulfremde Personen müssen beim Betreten der Schule zusätzlich Masken tragen. Lehrerkonferenzen, Elternabende und Einschulungsfeiern sind zulässig, solange der Mindestabstand und auf Seiten der Eltern die Maskenpflicht eingehalten wird.Durch das eingeschränkte Abstandsgebot für Schülerinnen und Schüler derselben Klassenstufe sind wieder umfassende Unterrichts-, Ganztagsangebote im Klassenverband möglich, mit Einschränkungen sogar in Sport und Schwimmen sowie Musik und Theater. Weil hier die Infektionsgefahr höher ist, gelten allerdings besondere Vorsichtsmaßnahmen. So bleiben Sportarten mit Körperkontakt untersagt, das Singen ist auch in der Klassengemeinschaft nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen erlaubt. Jahrgangsübergreifende Chöre oder Orchester sind nur möglich, wenn alle Schülerinnen und Schüler großzügige Abstände einhalten.Der Unterricht in der normalen, fest zusammengesetzten Schulklasse ist das Kernelement des künftigen Schulbetriebs. Ergänzend dürfen Schülerinnen und Schüler auch in weiteren, anders zusammengesetzten Lerngruppen lernen, beispielsweise in unterschiedlichen Oberstufenkursen. Voraussetzung ist, dass in diesen Lerngruppen ausschließlich Schülerinnen und Schüler desselben Jahrgangs lernen.Nach wie vor müssen an allen Schulen Hygieneregeln wie zum Beispiel die Husten- und Niesetikette, das regelmäßige Händewaschen und besondere Sauberkeitsregeln eingehalten werden.
* * * Die Abteilung Schule und Hochschule des Erzbistums Hamburg wird in Anlehnung an die nun erfolgten Behördenvorgaben zeitnah eigene Regelungen für die katholischen Schulstandorte kommunizieren * * * . (vgl. Facebook-Eintrag der Katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg) https://www.facebook.com/katholischeschulen
Die Quarantäneregelungen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland haben sich zum 16.06.2020 erneut geändert (http://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2362.pdf).
Nunmehr müssen sich alle Personen, die „sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in die Freie und Hansestadt Hamburg in einem Risikogebiet“ aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und das für sie zuständige Gesundheitsamt informie-ren (§ 57 Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Die bloße Durchreise durch ein Risikogebiet stellt keinen Aufenthalt in diesem Sinne dar.
Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Ein- bzw. Rückreise in die Bundesrepublik Deutschland ein er-höhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht (§ 57 Abs. 4 S. 1 der Verordnung). Maßgeblich ist, ob zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. die FHH eine Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (RKI) nach § 57 Abs. 4 der Verordnung vorliegt, die ein Gebiet als Risikogebiet ausweist, in welchem man sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise aufgehalten hat (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deuts chland.html). Die Ausweisung von Risikogebieten wird anhand von epidemiologischen Lagen regelmäßig aktualisiert.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten nunmehr grundsätzlich nur noch für Personen, die über ein bei Einreise höchstens 48 Stunden altes ärztliches Zeugnis (molekularbiologische Tes-tung) in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind (§ 58 Abs. 2 der Verordnung). Sofern kein Test vor Einreise durchgeführt wurde, ist es auch möglich, sich nach der Einreise unter Einhaltung der Quarantänebedingungen zu Hause testen zu lassen. Treten binnen 14 Tagen nach Einreise doch entsprechende Krankheitssymptome auf, müssen die Personen unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren (§ 58 Abs. 4 der Verordnung).Eine allgemeine Ausnahme für Kurzaufenthalte gibt es nicht mehr.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen, die eine Auslandsreise in ein Land antreten wollen, das für den Tag der Anreise vom RKI als Risikogebiet eingestuft ist (§ 57 Abs. 4 der Verordnung), bei der Reise-/ Urlaubsplanung die sich anschließende häusliche Quarantäne von vornherein mit einplanen müssen. Für die Schülerinnen und Schüler ist dabei zu beachten, dass die Quarantäne grundsätzlich nicht außerhalb der Hamburger Schulferien liegen darf, da ansonsten eine kostenpflichtige Schulpflichtverletzung nach Ende der Sommerferien für die Zeit der Quarantäne vorliegt.
Liebe Eltern,
ein außergewöhnliches Schuljahr geht morgen zu Ende, eine herausfordernde Zeit liegt hinter uns allen.
Es ist an der Zeit, dass wir noch einmal ausdrücklich DANKE sagen:
DANKE für Ihr Engagement im Fernunterricht!
DANKE für Ihren Einsatz bei der Betreuung Ihrer Kinder!
DANKE für Ihren sehr verantwortungsvollen Umgang mit den Notbetreuungsplätzen!
DANKE, dass Sie uns beim Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln unterstützen!
DANKE, dass Sie uns Ihr Kind anvertrauen!
Sicherlich haben auch Sie wie wir bereits den Pressemitteilungen der BSB freudig entnommen, dass aus heutiger Sicht nach den Sommerferien ein Regelbetrieb in voller Klassenstärke ohne Abstandsgebot der Kinder untereinander in Grundschulen sehr sicher ist. Personal und Eltern müssen weiterhin das Abstandsgebot einhalten.
Insofern planen wir in der Schule einen „normalen“ Stundenplan.
Sollten sich in den Ferien Veränderungen ergeben, werden wir Sie schnellstmöglich per eMail darüber informieren. Beachten Sie dazu auch die Informationen auf unserer Homepage www.schule-hammer-kirche.de.
Drücken wir die Daumen, dass die Infektionszahlen so niedrig bleiben!
Unseren Viertklässlern wünschen wir Gottes Segen und einen guten Start an der weiterführenden Schule.
Wir wünschen Ihnen allen und Ihren Kindern schöne und erholsame Sommerferien, passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Für das Team der Schule Hammer Kirche
Ihre
Jenny Gromball
Schulleiterin