Testpflicht in Hamburgs Schulen
In nur wenigen Wochen haben sich die Infektionszahlen verdoppelt. Deshalb hat der Hamburger Senat eine Schnelltestpflicht ab dem 6. April 2021 für alle Schülerinnen und Schüler beschlossen, die an den Präsenzangeboten der Schulen teilnehmen.
Die Schnelltests schaffen mehr Sicherheit in den Schulen, in den Familien und im öffentlichen Leben. Sie tragen dazu bei, Infektionen frühzeitig zu erkennen und potentielle Ausbruchsgeschehen effektiv zu unterbinden. Die von der Schulbehörde gekauften Schnelltests sind medizinisch sehr genau überprüft, einfach durchzuführen und weder schmerzhaft noch unangenehm.
Ab dem 6. April 2021 gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die an Präsenzangeboten, Klausuren und Prüfungen in den Schulen teilnehmen, die Pflicht zur Durchführung eines Schnelltests für Laien. Wer den Selbsttest verweigert, kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern wird im Distanzunterricht beschult.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die in die Schulen kommen, sind wöchentlich grundsätzlich zwei Schnelltests vorgesehen. Ausgenommen von der Masken- und Testpflicht sind bis auf Weiteres die Schülerinnen und Schüler der Vorschule.
Eine Einverständniserklärung der Eltern für die Durchführung des Schnelltests ist nicht notwendig, denn die Schülerinnen und Schüler führen den Test selbst durch und die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben, d.h. Eltern können sich auch dafür entscheiden, ihr Kind am Distanzunterricht teilnehmen zu lassen.